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Wareneinkauf im EU-Ausland

Beim Wareneinkauf im EU-Ausland kommt es unter gewissen Voraussetzungen zur sogenannten "Umkehrung der Steuerschuldnerschaft". Dabei berechnet nicht der leistende Unternehmer (z.B. der Verkäufer einer Ware) die Umsatzsteuer an den Kunden und führt diese dann an sein Finanzamt ab, wie es sonst üblich wäre. Statt dessen stellt der leistende Unternehmer, der in diesem Fall im EU-Ausland seinen Sitz hat, eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Der Kunde bezahlt diese Rechnung auch ohne Umsatzsteuer, schuldet die Umsatzsteuer aber zunächst seinem Finanzamt in Deutschland.

Ist der Kunde zum Abzug der Vorsteuer berechtigt, darf er sich die Umsatzsteuerschuld gegenüber seinem Finanzamt selbst als Vorsteuer anrechnen. Letztlich bezahlt er also keine Umsatzsteuer für das Geschäft. (Der umsatzsteuerliche Kleinunternehmer nach § 19 UStG muß die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, für ihn sieht es also ein wenig anders aus.)

Einen solchen Umsatz bucht man in Jes wie folgt:

  • Als Buchungskonto wird das passende Ausgabenkonto verwendet, also z.B. 110 "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe".
  • Als Vorsteuerkonto wird das Konto 200 "Vorsteuer nach §13b UStG" gewählt. Dieses Konto ist ein sogenanntes EU-Konto, zu erkennen an der blauen EU-Flagge. Sobald ein EU-Konto als Umsatzsteuer- oder Vorsteuerkonto gewählt ist, kann man zusätzlich ein Vorsteuer- bzw. Umsatzsteuerkonto dazu auswählen.
  • Als Umsatzsteuerkonto wählt man nun 600 "USt nach §13b UStG".
  • Wichtig: Der eingegebene Betrag ist ein Netto-Betrag. Deshalb muß man noch "Betrag ohne USt" einstellen (rechts neben dem Betragsfeld).

In der Beispielbuchung sieht man, daß der Umsatzsteuerbetrag zum Netto-Betrag sowohl als Umsatzsteuer als auch als Vorsteuer ausgewiesen wird.

Beispielbuchung Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge)

Falls die EU-Steuerkonten nicht ausgewählt werden können, müssen sie vorher unter "Einstellungen" - "Steuerkonten..." durch ein Häkchen in der Spalte "Sichtbar" freigeschaltet werden.