Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt
Ab und zu bezahlt man Umsatzsteuer an das Finanzamt, z.B. im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder nach Abgabe der Umsatzsteuererklärung. Aber auch die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung gehört dazu (wenn man eine Dauerfristverlängerung bei monatlicher Voranmeldung beantragt hat).
Die Umsatzsteuerzahlung wird einfach als steuerfreie (!) Ausgabe auf das Konto 499 gebucht: