Der Restwert eines Anlageguts (der sogenannte Buchwert) wird im Laufe der Zeit bis auf einen Betrag von 1 EUR reduziert. Durch diesen sogenannten Erinnerungswert wird das Anlagegut von Jahr zu Jahr in die jeweils neue EÜR übernommen und bei der Anfertigung des Anlagenverzeichnisses mit aufgeführt. Erst wenn das Anlagegut endgültig ausscheidet, z.B. weil es kaputtgegangen ist und entsorgt wurde – oder weil es verkauft wurde, scheidet das Anlagegut auch aus dem Anlagenverzeichnis aus.
Um ein Anlagegut aus dem Verzeichnis zu entfernen, klicken Sie den Beleg in der Belegtabelle mit der rechten Maustaste an. Im Kontextmenü wählen Sie "Abschreibung beenden...". (Falls die Abschreibungsdauer noch nicht ganz abgelaufen ist, lautet der Menüpunkt "Abschreibung vorzeitig beenden...".)
Nachfolgend wird man nach dem Jahr gefragt, in dem das Anlagegut aus dem Anlagevermögen ausscheidet, außerdem ist der Grund anzugeben.
Der Restbuchwert des Anlageguts wird dann im angegebenen Jahr (üblicherweise das aktuelle Geschäftsjahr) auf das Abgangskonto gebucht. Wird das Anlagegut verkauft, so ist der Verkaufserlös als Einnahme zu buchen. Beim Import der Daten im nachfolgenden Geschäftsjahr wird der Beleg dann nicht mehr übernommen.