FAQ - Häufig gestellte Fragen

Bevor Sie den Autor wegen eines Problems kontaktieren, versuchen Sie bitte, sich selbst zu helfen. Hier finden Sie eine Reihe von häufigen Fragen mit zugehörigen Antworten, durch die sich die meisten Standard-Anfragen von selbst erledigen:

Allgemeines

Ist das Programm von der Log4Shell-Sicherheitslücke betroffen?

Nein.

Ist das Programm wirklich kostenlos?

Ja, Jes ist in der Tat kostenlos. Wenn Sie den Autor bei der Weiterentwicklung zu unterstützen oder auch einfach Ihre Anerkennung für dieses Projekt zeigen wollen, dann können Sie einen beliebigen Betrag spenden oder dem Autor ein Buch von seiner amazon.de-Wunschliste schenken. Klicken Sie einfach auf den entsprechenden Knopf links unterhalb der Navigation.

Kann ich damit meine komplette Buchhaltung erledigen?

Wer eine selbständige Tätigkeit ausübt und nicht der Buchführungspflicht unterliegt, benötigt für die Steuererklärung nur eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung und muß damit die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung ausfüllen. Ob das für Sie zutrifft, kann am besten Ihr Finanzamt beantworten. Vielleicht hilft Ihnen auch der Wikipedia-Artikel über die Einnahmen-Überschuß-Rechnung weiter.

Kann ich die EÜR/Umsatzsteuervoranmeldung/... elektronisch an das Finanzamt übermitteln?

Jes kann das momentan noch nicht selbst erledigen, d.h. Sie müssen die Daten aus Jes manuell in das Formular des Finanzamts übertragen. Dabei können Sie entweder das Programm Elster oder irgendeine andere Software verwenden, mit der die Daten übermittelt werden können. Da die Einkommensteuererklärung und auch die Anlage EÜR momentan offenbar nur mit Windows-Programmen elektronisch übermittelt werden kann, können Anwender von anderen Betriebssystemen (z.B. Linux oder MacOS) beim Finanzamt beantragen, weiterhin die Papierformulare verwenden zu dürfen.

Kann ich die Daten aus Jes in das DATEV-Format exportieren, so daß mein Steuerberater die Daten einlesen kann?

Nein - noch nicht. Jes verfügt über Exportmöglichkeiten im CSV-Format, das offenbar von manchen Steuerberatern eingelesen werden kann. Die Unterstützung für DATEV ist angedacht, und falls ein Steuerberater mithelfen möchte, eine entsprechende Schnittstelle zu schaffen, würde ich mich über eine Nachricht freuen.

Soll-Versteuerung oder Ist-Versteuerung

Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer fällig, sobald die Leistung oder Lieferung erbracht wird. Die Ist-Versteuerung bezieht sich auf den tatsächlichen Geldfluß: Erst wenn eine Rechnung bezahlt ist, ist ihre Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Die Standard-Methode ist die Soll-Besteuerung (§16 UStG), man kann jedoch auf Antrag zur Ist-Besteuerung wechseln (§20 UStG). Wer berechtigt ist, die Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung zu erledigen, kann normalerweise auch zur Ist-Besteuerung wechseln - und es gibt nur ganz selten einen Grund, das nicht zu tun. Die Anwendung der Ist-Besteuerung muß allerdings beim Finanzamt beantragt werden. Jes wendet immer die Ist-Besteuerung an.

Mehr Informationen erhalten Sie in diesem Artikel bei akademie.de.

Meine Dateien sind verschwunden. Haben Sie noch eine Kopie?

Daten werden immer lokal auf Ihrem Rechner abgelegt. Sie sind voll für die Wiederauffindbarkeit und die Sicherung der Daten verantwortlich. Der Autor des Programms hat keine Kopie Ihrer Daten, und er weiß auch nicht, wo Sie Ihre Daten abgelegt haben,

Muß ich einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (laut DS-GVO) mit Ihnen abschließen?

Alle Daten, die Sie eingeben, verlassen nicht Ihren Computer - außer Sie veranlassen das selbst. In jedem Fall hat der Autor des Programms keinen Zugang zu Ihren Daten und er verarbeitet diese auch nicht. Daher ist kein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung laut DS-GVO notwendig.

Technische Fragen

Wie viele Belege kann Jes verarbeiten?

Es gibt eine technische Obergrenze, die bei etwas mehr als 2 Milliarden Belegen liegt. Bei Tests lief das Programm auch mit vielen tausend Testbelegen problemlos. Auch die Auswertungen sind dann noch hinreichend schnell. Es gibt also keinen Grund, sich Sorgen zu machen.

Warum greift Jes beim Programmstart auf das Internet zu?

Beim allerersten Programmstart werden Sie gefragt, ob das Programm automatisch im Internet nach neuen Versionen suchen soll. Wenn Sie dieser Funktion zugestimmt haben, ruft Jes die Datei http://www.jes-eur.de/jes-version.xml ab, um die aktuelle Programmversion zu ermitteln. Unter "Einstellungen" - "Programmeinstellungen" - "Allgemeine Einstellungen" kann dieses Verhalten abgeschaltet werden. Jes greift dann von sich aus nicht mehr auf das Internet zu.

Mein Antivirus-Programm beanstandet jes.exe

Manchmal kommt es bei Antivirus-Software zu sogenannten False-Positive-Meldungen. D.h. ein Programm wird für verdächtig gehalten, obwohl es gar keinen Virus, Trojaner o.ä. enthält. Wenn Sie Jes aus der offiziellen Quelle, also von dieser Webseite, bezogen haben, ist ein Virenbefall unwahrscheinlich. Wenn Sie sichergehen wollen, können Sie jes.exe auf der Webseite VirusTotal hochladen; dort wird die Datei mit mehreren Antivirus-Programmen geprüft. Anhand der Anzahl der Meldungen bei VirusTotal können Sie beurteilen, ob es sich um einen exhten Virusbefall oder eine falsch-positive Meldung Ihres Antivirus-Programms handelt.

Jes startet nicht unter MacOS

Installieren Sie eine passende Java-Version für ihren Mac. 

Da das "Original"-Java von Oracle heutzutage einer kommerziellen Lizenz unterliegt, ist es in vielen Fällen empfehlenswert, OpenJDK einzusetzen und zuvor das Java von Oracle gemäß der Anleitung von Oracle zu deinstallieren. Die OpenJDK Version von Java ist freie Software und daher kostenfrei für jeden verfügbar. Funktionsumfang und Leistungsfähigkeit von OpenJDK entsprechen dem Java von Oracle.

OpenJDK läßt sich am einfachsten über fertige Download-Pakete ins System integrieren. Für den Mac empfiehlt sich Adopt OpenJDK. Dort gibt es neben den Paketen für Windows und diverse Linux-Varianten auch Pakete für den Mac. Eine Anleitung zum Download und Installation von Adopt OpenJDK steht für Windows zur Verfügung, gilt aber sinngemäß auch für den Mac.

Jes wird unter MacOS nicht geöffnet, da es nicht von Apple zertifiziert ist

Mit jeder neuen Version von Mac OS X gibt es neue Sicherheitsfunktionen. Diese konnten dazu führen, daß Jes als "beschädigt" gemeldet wird oder beim ersten Öffnen nicht gestartet werden kann. Wie man dennoch sicher Apps auch von nicht von Apple verifizierten Entwicklern auf dem Mac öffnen kann, ist am besten beim Apple-Support nachzulesen. Klicken Sie dazu im Finder bei gedrückter Ctrl-Taste auf die App, wählen Sie im Menü "Öffnen" aus, und klicken Sie im daraufhin angezeigten Dialogfeld auf "Öffnen". Geben Sie Ihren Administratornamen und das Paßwort ein, wenn Sie dazu aufgefordert werden. 

Jes ist dann als Ausnahme hinsichtlich Ihrer Sicherheitseinstellungen gespeichert, und Sie können Jes in Zukunft mit einem Doppelklick öffnen - wie eine von Apple verifizierte App.

Im Buchungsjournal gibt es eine Spalte, in der nur ein Symbol mit rotem Kreuz oder überhaupt nichts zu sehen ist

Bitte verwenden Sie einen aktuellen Webbrowser. Der Microsoft Internet Explorer 7 bzw. 8 unterstützt noch nicht alle Technologien, die Jes für die Realisierung der Auswertungen einsetzt (obwohl diese Technologien seit den 1990er-Jahren als Standard gelten). Am besten installieren Sie sich Firefox, OperaChrome oder Vivaldi.

Bei Auswertungen erhalte ich eine Fehlermeldung im Web-Browser

Unter Linux kann es dazu kommen, daß der Browser bei Auswertungen nur eine Fehermeldung über eine nicht gefundene Datei ausgibt. Das könnte daran liegen, daß Ihr Browser über die Paketverwaltung Snap installiert ist. Wegen eines Designfehlers können in Snap installierte Programme nicht auf das Verzeichnis /tmp/ zugreifen, in dem Jes das Auswertungsergebnis bereitlegt. Als Lösungsmöglichkeit bietet Jes die Auslieferung der Auswertungsergebnisse über einen internen HTTP-Server an. Die Einstellung dazu befindet sich in den Programmeinstellungen auf der Seite "Benutzeroberfälche" (ganz unten).

Fragen zur Bedienung

Wenn ich den Umsatzsteuersatz von 19% wähle, rechnet das Programm in Wirklichkeit mit 16%. Rechnet Jes falsch?

Wenn Sie einen Beleg mit 100 EUR eingeben und den Umsatzsteuersatz 19% auswählen, wird ein Steuerbetrag von etwa 15,97 EUR berechnet. Dieser Steuerbetrag ist aber in den 100 EUR enthalten. 100 EUR inklusive Umsatzsteuer sind also 84,03 EUR netto plus 15,97 EUR Umsatzsteuer. Und 15,97 EUR sind genau 19% von 84,03 EUR.

Wenn Sie die Berechnung testen wollen, geben Sie einen Betrag von 100 EUR ein, wählen Sie den Umsatzsteuersatz 19% und wählen Sie außerdem "Betrag ohne USt". Der eingegebene Betrag wird dann als Nettobetrag verstanden und der berechnete Steuerbetrag beläuft sich auf 19 EUR.

Wo ist das Konto für Kasse, Bank,...?

Bei einer EÜR werden alle Einnahmen (egal, in welcher Form das Geld eingenommen wurde) und alle Ausgaben (egal, aus welchem Topf die Ausgabe bezahlt wurde) einfach zusammengerechnet. Dann wird die Summe der Ausgaben von der Summe der Einnahmen abgezogen, um den Gewinn zu ermitteln. Gegenkonten wie "Kasse" oder "Bank" sind dafür nicht notwendig.

Was buche ich, wenn ich Umsatzsteuer an das Finanzamt überwiesen habe?

Eine Zahlung von Umsatzsteuer (z.B. bei der Umsatzsteuervoranmeldung) ist eine Ausgabe mit 0% Umsatzsteuer, die im einfachen Kontenrahmen auf das Konto 499 gebucht wird. Folgende Einstellungen sind notwendig:

Kann man einen Beleg vollständig löschen?

Die "Löschen"-Funktion, die über das Popup-Menü eines Belegs aufgerufen werden kann, löscht einen Beleg nicht aus der Liste. Statt dessen wird der Beleg als "gelöscht" markiert und damit von allen Berechnungen ausgenommen. In der Belegliste wird der Beleg dann grau dargestellt, im Buchungsjournal erscheint er durchgestrichen.

Es ist dagegen vom Programm aus nicht möglich, einen beliebigen Beleg vollständig aus dem Datenbestand zu entfernen. Mit dem gelöschten Beleg würde eine Lücke in der fortlaufenden Numerierung der Belege entstehen. Eine solche Lücke dürfte gegenüber dem Finanzamt schwieriger zu erklären sein als ein nachvollziehbar fehlerhaft gebuchter Beleg, der im Datenbestand noch abrufbar ist. Lediglich der jeweils letzte Beleg (also derjenige mit der höchsten Belegnummer) kann über das Kontextmenü endgültig gelöscht werden, da in diesem Fall keine Lücke in der Numerierung entsteht.

Das Programm erlaubt das Ändern von Buchungen. Ist das überhaupt zulässig?

Mit dem BMF-Schreiben vom 14.11.2014 wurden die neuen "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" bekanntgemacht. Darin wird unter anderem darauf hingewiesen, daß "eine Buchung oder eine Aufzeichnung [...] nicht in einer Weise verändert werden [darf], daß der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.

In Jes ist es daher nicht möglich, Belege so zu verändern, daß die Änderung nicht mehr nachvollziehbar ist. Entweder sind Belegänderungen gänzlich unmöglich (beim Öffnen eines gebuchten Belegs sind alle Eingabeelemente deaktiviert) - oder jede Änderung wird aufgezeichnet, und jeder vorherige Stand kann wieder abgerufen werden. Zur Umsetzung der GoBD in Jes gibt es eine Dokumentation als PDF-Datei.