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Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Hat man einen Kunden im EU-Ausland, so kann man unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen. Ein Beispiel ist das Amazon-Partnerprogramm, für das Amazon nur den Nettobetrag auszahlt.

Der Umsatz ist also an sich umsatzsteuerfrei (der Leistungsempfänger muß sich darum kümmern), er muß aber dennoch in der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden.

Deshalb wird für solche Umsätze das Umsatzsteuerkonto 610 "Leistungsempfänger schuldet die USt" verwendet. Der Betrag, der in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für dieses Konto ausgewiesen wird, wird bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung in das Feld Nr. 60 eingetragen ("Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet").

Buchungsbeispiel Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Falls das Steuerkonto nicht ausgewählt werden kann, muß es vorher unter "Einstellungen" - "Steuerkonten..." durch ein Häkchen in der Spalte "Sichtbar" freigeschaltet werden.